1. Plattformbetreiber und Geltungsbereich
[Plattformbetreiber] stellt die technische Plattform „WaschKreis“ zur Verfügung. Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch Kunden. Für Waschpartner sind ergänzende Partnerbedingungen einschließlich der WaschKreis-Servicegebühr vorzusehen.
2. Vermittlungsmodell und Vertragspartner
Der konkrete Vertrag über die Wäschepflege kommt nach dem vorgesehenen Modell unmittelbar zwischen dem Kunden und dem im Checkout eindeutig ausgewiesenen Waschpartner zustande. WaschKreis stellt insbesondere Such-, Buchungs-, Kommunikations-, Bewertungs- und Zahlungsabwicklungsfunktionen bereit, ist jedoch nicht selbst Erbringer der gebuchten Wäschepflege.
3. Anbieterstatus
Waschpartner können natürliche Personen oder gewerbliche Anbieter sein. Vor dem Vertragsschluss wird der vom Anbieter erklärte Status einschließlich der Angabe, ob er nach eigener Erklärung als Unternehmer handelt, im Buchungsprozess angezeigt. Jeder Anbieter bleibt für die Richtigkeit seiner Angaben sowie für eigene steuerliche, gewerberechtliche und sonstige Pflichten verantwortlich.
4. Zentrale Leistungen und Festpreis-Pakete
Waschpartner können keine frei erfundenen Leistungsarten anbieten. Sie stellen ihre Angebote aus zentral von WaschKreis freigegebenen Leistungsbausteinen zusammen, zum Beispiel Waschprogramm, maximale Wäschemenge, Trocknungsart, Nachbearbeitung und freigegebene Zusatzleistungen. Der Waschpartner legt für die jeweilige zulässige Kombination einen Endpreis fest. Dieser Paketpreis wird dem Kunden vor der Buchung als Endpreis der gebuchten Wäscheleistung angezeigt.
5. WaschKreis-Servicegebühr gegenüber Waschpartnern
WaschKreis erhebt nach dem vorgesehenen Modell keine zusätzliche Plattformgebühr vom Kunden. Die mit dem Waschpartner vereinbarte WaschKreis-Servicegebühr wird aus dem vom Kunden gezahlten Paketpreis einbehalten. Bei der Preisfestlegung zeigt das System dem Waschpartner Kundenpreis, Servicegebühr und voraussichtlichen Auszahlungsbetrag transparent an. Für einen gebuchten Auftrag werden Preis und Gebührensatz als Konditions-Snapshot dokumentiert, sodass spätere Änderungen den bereits geschlossenen Auftrag nicht rückwirkend verändern.
6. Zahlungsabwicklung und Auszahlung
Die Zahlungsabwicklung soll über einen hierfür geeigneten regulierten Zahlungsdienstleister erfolgen. WaschKreis soll Kundengelder nicht auf einem eigenen Plattformkonto zwischenlagern. Der Anbieterbetrag wird erst nach dokumentierter Rückgabe und Ablauf der konfigurierten Auszahlungs-/Reklamationssperre zur Auszahlung freigegeben. Eine rechtzeitig eröffnete Reklamation kann die Auszahlung bis zur Klärung sperren. Die interne Auszahlungsfrist schränkt gesetzliche Rechte des Kunden nicht ein.
7. Paketgrenzen und Abweichungen
Das im Paket festgelegte Maximalgewicht gehört zum vereinbarten Leistungsumfang. Wird bei der Übergabe eine Überschreitung festgestellt, darf daraus nicht automatisch eine verdeckte Nachbelastung entstehen. Eine erforderliche Änderung des Pakets oder zusätzliche Zahlung muss vor ihrer Durchführung transparent mit dem Kunden vereinbart werden.
8. Kommunikation, Sonderwünsche und Support
Auftragsbezogene Sonderwünsche werden im Auftrag dokumentiert und dem Waschpartner vor Annahme angezeigt. Der Support kann bei organisatorischen Problemen und Reklamationen vermitteln. Dadurch wird WaschKreis nicht selbst zum Erbringer der Wäscheleistung.
9. Bewertungen
Bewertungen können nur zu tatsächlich abgeschlossenen Aufträgen abgegeben werden. Neben allgemeinen Kriterien wie Gesamtleistung, Sorgfalt, Dauer/Termintreue und Kommunikation erzeugt das System zusätzliche Bewertungsfragen aus den tatsächlich gebuchten Leistungsbausteinen, etwa zu Wolle, Trocknung, Zusammenlegen, Hygiene oder vereinbarten Sonderwünschen. Inhalte können nach transparenten Moderationsregeln ausgeblendet werden; die Moderation wird protokolliert.
10. Verantwortlichkeit und Haftung
Für die fachgerechte Durchführung der gebuchten Wäschepflege ist nach dem vorgesehenen Vermittlungsmodell der jeweilige Waschpartner verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung vereinbarter Pflege-, Wasch-, Trocknungs- und Sonderwünsche. WaschKreis übernimmt nicht die Durchführung oder den Erfolg der Wäschepflege. Eine Haftungsbegrenzung von WaschKreis gilt jedoch nur im gesetzlich zulässigen Umfang; zwingende Haftung für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere in gesetzlich nicht abdingbaren Fällen, bleibt unberührt.
11. Widerruf und vorzeitiger Leistungsbeginn
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, werden die erforderlichen Informationen und eine elektronische Widerrufsfunktion bereitgestellt. Soll die Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist beginnen, wird eine ausdrückliche Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn vorgesehen.
12. Sperrung und Beendigung
Konten können bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder erheblichen Vertragsverstößen eingeschränkt werden. Für Anbieter sind gesonderte transparente Partnerbedingungen und Begründungsprozesse vorzusehen.
13. Streitbeilegung
Der Betreiber nimmt – soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht – nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
