Anwendungsstatus
Die Anwendbarkeit des BFSG ist in der Systemverwaltung derzeit nicht bestätigt. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, können nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Anforderungen ausgenommen sein; die tatsächliche Einordnung ist vor Livegang zu prüfen.
Technischer Stand
Formulare verwenden Beschriftungen, Bedienelemente sind per Tastatur erreichbar, der Aufbau ist responsive und zentrale Statusinformationen werden nicht ausschließlich über Farbe vermittelt. Eine formelle WCAG-/BFSG-Prüfung ist noch nicht erfolgt.
